Der richtige Wert kann viel wert sein

Wir bieten Ihnen ein großes Portfolio an Bewertungen und Gutachten an

Als unabhängiger und diplomierter Sachverständiger steht bei Frank Hirschmann die Bewertung von Immobilien im Großraum Heilbronn im Mittelpunkt. In kurzer Zeit erstellen wir zuverlässig Wertgutachten nach Ihrem individuellen Bedarf. Zum Beispiel für Immobilienverkäufer, die den marktkonformen Wert Ihrer Immobilien ermitteln wollen oder für Erbengemeinschaften, die den Wert einer Immobilie im Rahmen einer Erbauseinandersetzung benötigen.  Das Sachverständigenbüro Frank Hirschmann hat sich zudem auf Schieds- und Mietwertgutachten sowie auf Beleihungswertgutachten spezialisiert.

Verkehrswertgutachten

gemäß § 194 Baugesetzbuch

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der sich zum Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre (§ 194 Baugesetzbuch).

 

Das ist der Leitsatz für die Erstellung unserer Verkehrswertermittlungen. Danach richten wir uns.

 

Ein Verkehrswertgutachten kann benötigt werden bei:

  • Verkauf/Kauf einer Immobilie
  • Vermögensauseinandersetzungen (Erbschaft/Scheidung)
  • steuerrechtliche Zwecke (Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Betriebsaufspaltung, Betriebs- oder Immobilienübertragungen)
  • behördliche Zwecke (Zwangsversteigerungen)
  • handelsrechtliche Zwecke
  • Vermögensaufstellungen 


Mietwertgutachten

Wir erstellen Mietwertgutachten zur Ermittlung der marktüblichen Vergleichsmiete. Das Ergebnis des Gutachtens ist Grundlage bei der Regelung von Mietstreitigkeiten oder der Überprüfung von aktuellen Miethöhen und Mieterhöhungsverlangen.



Beleihungswertgutachten

Eine wichtige Rolle bei grundpfandrechtlich abgesicherten Immobilienfinanzierungen spielt der Beleihungswert einer Immobilie. Gerne erstellen wir für Sie als Privatperson oder für Kreditinstitute Beleihungswertgutachten nach der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV).

Schiedsgutachten

Eine Möglichkeit den Streitpunkt „Wert einer Immobilie“ außergerichtlich zu klären, bietet die Erstellung eines Schiedsgutachten durch uns als Schiedsgutachter oder Schiedsrichter. Sollten die beteiligten Parteien eine außergerichtliche Lösung suchen, können Sie uns gerne mit der Erstellung beauftragen. 

 


Bewertung von Rechten und Belastungen

Wir bewerten Rechte und Belastungen an Grundstücken und Immobilien. Hierbei kann es sich um Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeiten, Wohnrecht, Nießbrauchsrecht, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten) oder auch Reallasten handeln.

 


Überprüfung von Gutachten

Gerne überprüfen wir bestehende Gutachten auf Plausibilität, Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit. Daneben aktualisieren wir bestehende Gutachten gemäß den neuesten Bewertungsrichtlinien.

 


Sonstige Dienstleistungen

Darüber hinaus bieten wir Ihnen umfassende Leistungen rund um das Thema Immobilien an.  Diese beinhalten unter anderem:

  • Erstellen von Wohn- und Nutzflächenberechnungen
  • Überprüfen und Erstellen von Mietnebenkostenabrechnungen
  • Übernahme von Mietvollverwaltungen
  • Beratung bei Zwangsversteigerungen
  • Durchführung von Übergaben bei Mietobjekten und Anfertigung entsprechender Übergabeprotokolle

Frank Hirschmann

Diplom-Sachverständiger (DIA)

für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.