Ihre Kostensicherheit: Wir arbeiten mit fairen und übersichtlichen Preisen

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Eine fundierte Immobilienbewertung geht mit viel individual-spezifischer Arbeit an jedem Objekt einher. Die Erstellung von Gutachten erfordert neben einer notwendigen Marktkenntnis des Sachverständigen auch eine intensive Recherche. Aus dem zeitlichen Aufwand für die Informationsbeschaffung resultieren die Kosten für die Erstellung des Gutachtens. Hinzukommen unter anderem die Objektbesichtigung, die Anfertigung der Berechnungen und die Erarbeitung der Textfassung.

 

Unsere gesamten Leistungen stellen wir Ihnen – je nach Art des Gutachtens oder der Leistung – als Honorarberechnung nach Zeitaufwand, auf Basis der Honorarempfehlungstabelle des BDGS  oder als Pauschalpreis in Rechnung. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Angebot.

 

Der Vorteil für Sie: Wir bieten alles aus einer Hand – zu fairen und übersichtlichen Preisen.

 

Detaillierte Angaben zu unserer Kostengestaltung erhalten Sie selbstredend im Rahmen der Beauftragung im Sachverständigenvertrag. 

Kostengestaltung für die Erstellung von Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB

Privatgutachten

Als Privatgutachter wird der Sachverständige von Privatpersonen, Freiberuflern, Unternehmen, Kreditinstituten oder Versicherungen beauftragt. Die Festsetzung des Honorars erfolgt auf Basis der Honorarempfehlungstabelle des BDGS. Die Gutachtenerstellung von Spezial- und Gewerbeobjekten kann unter Umständen zu abweichenden Kostensätzen führen. 

HONORARTABELLE BDGS (Bundesverband Deutscher Grundstückssachverständiger)

Grundlage der Gutachtenerstellung bilden dabei verschiedene Informationen und Unterlagen, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden oder vom Sachverständigen zu beschaffen oder zu erstellen sind. Eine Auflistung der notwendigen Unterlagen können Sie der folgenden Übersicht entnehmen: 

ALLGEMEINE UNTERLAGEN

Gerichtsgutachten

Bei Gerichtsgutachten wird der Sachverständige im Auftrag des Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft tätig. Die Entschädigung für die in diesem Zusammenhang zu erbringenden Leistungen bemisst sich nach dem zeitlichen Aufwand. Die gesetzliche Grundlage bildet hierfür das JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz).

Frank Hirschmann

Diplom-Sachverständiger (DIA)

für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.